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Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde
Einziehung einer Teilfläche eines öffentlichen Weges in der Stadt Röbel/ Müritz, gemäß § 9 Absatz 1 des StrWG-MV in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG M-V
Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als untere Straßenaufsichtsbehörde, gibt bekannt, dass entsprechend § 9 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184), auf Beschluss der Stadtvertretung Röbel/ Müritz, eine Teilfläche des öffentlichen Platzes „Parkplatz am alten Edeka“, eingezogen wird.
Bei der einzuziehenden Teilfläche handelt es sich um einen Teil des öffentlichen Platzes „Parkplatz am alten Edeka“ (Mirower Straße), Straßennummer 214. Die betroffene Fläche, Gemarkung Röbel, Flur 9, Flurstück 36/4 (Teilstück), umfasst eine Fläche von ca. 3.235m² und ist im Übersichtsplan (Anlage) farblich gekennzeichnet. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung.
Durch die Einziehung der vorgenannten, farblich gekennzeichneten Teilfläche, verliert diese den Status einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt im Internet unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de. Sie tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg, erhoben werden. Der Landrat hat seinen Sitz in der Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg.
Neubrandenburg, 20.04.2026
gez. i. V. Torsten Fritz
Dezernent
Thomas Müller
Landrat