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01.12.2025

Allgemeinverfügung über die Einziehung eines öffentlichen Weges in der Stadt Friedland

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als untere Straßenaufsichtsbehörde, gibt bekannt, dass entsprechend § 9 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184), auf Antrag der Stadt Friedland, der öffentliche Weg „Pasewalker Str. Landweg II“, in Friedland eingezogen wird.

Bei der einzuziehenden Fläche handelt es sich um den öffentlichen Weg „Pasewalker Str. Landweg II“. Die Fläche hat eine Größe von ca. 200 m² und betrifft die Flurstücke 77/1 und 77/2 aus der Flur 2 der Gemarkung Friedland und ist im Übersichtsplan (Anlage) farblich gekennzeichnet. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung.

Durch die Einziehung der vorgenannten, farblich gekennzeichneten Fläche verliert dieses den Status einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt im Internet unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de. Sie tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg, erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der bekannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Neubrandenburg,

                                                                                               -Siegel-

Thomas Müller
Landrat