Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt als zuständige Straßenaufsichtsbehörde für die Gemeinden des Landkreises bekannt, dass auf Beschluss 30/2023/62 der Gemeindevertretung Peenehagen vom 23.01.2024, die Teileinziehung eines Teilstückes des öffentlichen Weges G 08/005 (Wiesenstraße), beginnend cirka 160 Meter hinter dem Einmündungsbereich zur Dorfstraße bis kurz vorm Abzweig zur Landstraße L22, auf einer Länge von ca. 708 Meter (siehe Übersichtsplan farblich gekennzeichnet), gemäß § 9 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) in der zurzeit gültigen Fassung, über das Amt Seelandschaft Waren beantragt wurde.
Betroffen ist zu Teilen folgendes Flurstück:
Gemarkung Lansen
Flur 2
Flurstück 106
Die künftige Nutzung des gekennzeichneten Weges beschränkt sich ausschließlich auf Fußgänger- Radverkehr sowie Verkehr der Land- und Forstwirtschaft.
Die Unterlagen über die geplante Teileinziehung des oben genannten Weges liegen in der Zeit vom 06.08.2024 bis 02.09.2024 wie folgt zur Einsichtnahme aus:
Amt Seenlandschaft Waren
Bau- und Ordnungsamt
Raum 29
Warendorferstraße 4
17192 Waren (Müritz)
Öffnungszeiten:
Mo: 09.00 – 12.00 Uhr
Di: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Mi: –
Do: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Fr: –
Einwendungen gegen die geplante Teileinziehung sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Seenlandschaft Waren, Warendorferstraße 4 in 17192 Waren (Müritz) zu erheben.
gez. i.V. Torsten Fritz
Dezernent
Heiko Kärger
Landrat