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09.11.2016

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2016

Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat auf seiner Sitzung am 27. Juni 2016 die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 (Beschluss-Nr.: B-KT II/36/2016) beschlossen.

Nachtragshaushaltssatzung / Nachtragshaushaltsplan

(Nachtragshaushaltsatzung 2016 (barrierefrei)

Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes M-V vom 2. November 2016 wurde der in § 2 der Haushaltssatzung 2016 beschlossene Gesamtbetrag der Kreditneuaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen teilweise mit 5.166.600 € genehmigt. Die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurden unverändert teilweise in Höhe von 60.000.000 Euro mit der Auflage genehmigt, quartalsweise bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2017 über den Stand der Inanspruchnahme der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu berichten. Der beschlossene Betrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde ebenfalls unverändert mit 1.254.000 € genehmigt.
Gem. § 120 Abs. 1 KV M-V i.V.m. § 55 KV M-V wurde der Stellenplan mit Auflagen genehmigt. 

Rechtsaufsichtlichen Entscheidung

In die Nachtragshaushaltssatzung und ihre Anlagen kann jeder in der Zeit vom 09.11.2016 bis 18.11.2016 im Rahmen der Sprechzeiten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Kreistagsbüro, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg Zimmer 3.019, Einsicht nehmen.

gez. Axel Chudy
Amtsleiter für Finanzen des
Landkreises Mecklenburgische Seenplatte