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27.03.2014

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters Nachrückerverfahren / hier: Christine Bülow

Gemäß § 65 Absatz 1 Pkt. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr Rudolf Borchert gegenüber dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahlen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und dem Kreistagspräsidenten mit Schreiben vom 17. März 2014 erklärt, dass er sein Mandat zurückgibt.

Der Sitz geht gemäß § 46 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der SPD für den Wahlbereich XI über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf

Frau Christine Bülow

übergeht.

Frau Bülow hat gemäß § 46 Absatz 5 i.V.m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag erworben.

 

gez.
Johannes Waeller
Kreiswahlleiter für die
Kommunalwahlen
Mecklenburgische Seenplatte