Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages beschlossen (BGBl. 2024 I Nr. 434 vom 27.12.2024). Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 den 23. Februar 2025 als Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435 vom 27.12.2024).
Gemäß § 32 der Bundeswahlordnung (BWO) in der jeweils geltenden Fassung fordere ich die nach § 18 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) geändert worden ist, vorschlagsberechtigten Parteien und Wahlberechtigten zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge für den Bundestagswahlkreis 17, Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III auf.
Die Wahlvorschläge sind gem. § 19 BWahlG bis zum 20. Januar 2025 bis 18:00 Uhr bei der Kreiswahlleitung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg, einzureichen.