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08.01.2015

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters / hier: Nachrücker Herr von Maltzahn

Gemäß § 65 Absatz 1 Pkt. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr Jürgen Seidel gegenüber dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahlen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und dem Kreistagspräsidenten mit Schreiben vom 03. November 2014 erklärt, dass er sein Mandat mit Wirkung zum 01. Januar 2015 zurückgibt.

Der Sitz geht gemäß § 46 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags CDU für den Wahlbereich VIII über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf

Herrn Helmuth von Maltzahn

übergeht.

Herr von Maltzahn hat gemäß § 46 Absatz 5 i.V.m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag erworben.

 

 

gez.
Johannes Waeller
Kreiswahlleiter für die
Kommunalwahlen
Mecklenburgische Seenplatte