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02.02.2016

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters/hier: Nachrückverfahren Wilfried Böhme

Gemäß § 65 Absatz 1 Pkt. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr Klaus Salewski mit Schreiben vom 09. November 2015 erklärt, dass er sein Mandat mit Wirkung zum 01. Januar 2016 zurückgibt.

Der Sitz geht gemäß § 46 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags DIE LINKE. für den Wahlbereich IX über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf

Herrn Wilfried Böhme

übergeht.

Herr Böhme hat gemäß § 46 Absatz 5 i.V.m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag erworben.

gez.
Johannes Waeller
Kreiswahlleiter für die
Kommunalwahlen
Mecklenburgische Seenplatte