02.02.2016
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters/hier: Nachrückverfahren Wilfried Böhme
Gemäß § 65 Absatz 1 Pkt. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr Klaus Salewski mit Schreiben vom 09. November 2015 erklärt, dass er sein Mandat mit Wirkung zum 01. Januar 2016 zurückgibt.
Der Sitz geht gemäß § 46 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags DIE LINKE. für den Wahlbereich IX über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.
Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf
Herrn Wilfried Böhme
übergeht.
Herr Böhme hat gemäß § 46 Absatz 5 i.V.m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag erworben.
gez.
Johannes Waeller
Kreiswahlleiter für die
Kommunalwahlen
Mecklenburgische Seenplatte