Gemäß § 65 Absatz 1 Nr. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr Martin Krell mit Schreiben vom 10.10.2022 erklärt, dass er sein Mandat als Mitglied des Kreistages Mecklenburgische Seenplatte mit Wirkung vom 31.10.2022 niederlegt.
Der Sitz geht gemäß § 46 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den Wahlbereich 2 über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.
Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf
Herrn Nicolas Mantseris
übergeht.
Herr Mantseris hat gemäß § 46 Absatz 5 LKWG M-V i. V. m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag erworben.
gez.
Lothar Schmidt
Kreiswahlleiter für die Kommunalwahlen Mecklenburgische Seenplatte