Förderobjekte
Diese Projekte werden kofinanziert von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und weiteren Projektgebern:
Diese Projekte werden kofinanziert von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und weiteren Projektgebern:
Die Gewässermahd an den Gewässern 2. Ordnung im Einzugsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ wird im folgenden Zeitraum durchgeführt: 05.08.2019 – 15.11.2019
Rechte und Pflichten der Unterhaltungsträger sowie der Eigentümer bzw. Anlieger ergeben sich aus den §§ 39, 40, 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG); §§ 62, 63, 66, Landeswassergesetz (LwaG) sowie § 18 Fischereigesetz (FischG).
Nach § 22 der Verbandssatzung ist eine entsprechende Baufreiheit vom Eigentümer bzw. Anlieger zu gewährleisten und die Unterhaltung an den Gewässern nicht zu beeinträchtigen.
Die Eigentümer, Nutzer, Anlieger und Hinterlieger haben das Mähgut sowie Aushubboden aus den Gewässern aufzunehmen bzw. zu verwerten.
Anfragen hierzu können gerichtet werden an die Geschäftsstelle des:
gez. Dr. Schnepper
Verbandsvorsteher
Carl- Coppius- Strasse 20
18507 Grimmen
Telefon: 038326/6532-0
Fax: 038326/6532-41
E-Mail: WBV.Trebel@arcor.de
Internet: www. wbv-trebel.wbv-mv.de