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26.08.2016

Bekanntmachung / hier: Stillegung und Rückbau des Schöpfwerkes Damerow

Amtliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Wasserbehörde gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.2.2010 (BGBl.I S. 94) in der zur Zeit geltenden Fassung

Der Wasser- und Bodenverband „Müritz“ hat beim Landrat als untere Wasserbehörde einen Antrag zur Durchführung der Gewässerausbaumaßnahme „Stillegung und Rückbau des Schöpfwerkes Damerow und Außerbetriebnahme des Poldersystems in der Gemeinde Jabel, Gemarkung Damerow, Flur 1, Flurstücke 21 und 22 sowie Flur 2, Flurstücke 48, 50/9, 51/1 und 57/13“ eingereicht.

Der Landrat als untere Wasserbehörde als die für das Verfahren zuständige Genehmigungsbehörde hat nach § 3 c in Verbindung mit Anlage 1, Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in der zur Zeit geltenden Fassung eine Vorprüfung des Einzelfalles durchgeführt. Die Prüfung hat zum Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 des UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des § 68 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz- WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 68 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669) in der zur Zeit geltenden Fassung entscheiden.

gez. Bettina Paetsch
Beigeordnete


Kärger
Landrat