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Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Wahlkreise 16 und 17 über die zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Auf Grund des § 26 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1482) in Verbindung mit § 38 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376) geändert worden ist, diese wiederum zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), gebe ich die vom Kreiswahlausschuss in der Sitzung am 30.07.2021 für die Wahl des 20. Deutschen Bundestages folgende zugelassenen Kreiswahlvorschläge bekannt: