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24.11.2020

Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG / hier: Penzlin, Hans Holsten


Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für das nachfolgend aufgeführte Eigentum einen gesetzlichen Vertreter bestellt:


Grundbuch von: Penzlin
Eigentümer: Hans Holsten
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Penzlin

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat-, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters nach Herrn Hans Holsten vom
24. November 2020 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.


Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Bestellung der Stadt Penzlin zum gesetzlichen Vertreter nach zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Kathrin Schmidt
komm. Amtsleiterin