Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für das nachfolgend aufgeführte Eigentum einen gesetzlichen Vertreter bestellt:
Grundbuch von: Penzlin
Eigentümer: Julius Jacob
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Penzlin
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat-, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.
Der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters vom 16. November 2020 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.
Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Bestellung der Stadt Penzlin zum gesetzlichen Vertreter nach Herrn Julius Jacob nach zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Im Auftrag
-Siegel-
gez. Kathrin Schmidt
komm. Amtsleiterin