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Öffentliche Bekanntmachung Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk MSE-18
Gemäß § 11 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vom 26.11.2008 (BGBI. I S. 2242), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 106) geändert worden ist, wird Folgendes öffentlich bekannt gegeben:
Der Schornsteinfegermeister Philipp Niendorf wurde mit Wirkung zum 01.01.2026 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk MSE-18 bestellt. Die Bestellung gilt bis zum 31.12.2032.
Der Bezirk MSE-18 umfasst Teile der Gemeinden Basedow, Faulenrost, Gielow, Gülzow, Kummerow, Kölpin, die Stadt Malchin und einige der dazugehörigen Ortsteile.
Neubrandenburg, 02.09.2025
Peter Handsche
Amtsleiter