Seiteninhalt
03.07.2019

Dritte Änderung der Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der im Kreistag vertretenen Fraktionen

Aufgrund des § 105 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) in Verbindung mit § 17 der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird durch Beschlussfassung des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 26. Juni 2019 folgende Dritte Änderung der Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der im Kreistag vertretenen Fraktionen erlassen:

3. Änderung der Richtlinie