Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Aufgrund des § 105 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) in Verbindung mit § 17 der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird durch Beschlussfassung des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 26. Juni 2019 folgende Dritte Änderung der Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der im Kreistag vertretenen Fraktionen erlassen: