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09.04.2026

Bekanntmachung über die Einziehung einer Teilfläche eines öffentlichen Weges in der Gemeinde Nossentiner Hütte

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt als zuständige Straßenaufsichtsbehörde für die Gemeinden des Landkreises bekannt, dass auf Beschluss VII-113-2023 der Gemeindevertretung der Gemeinde Nossentiner Hütte vom 21. September 2023, die Einziehung einer Teilfläche (Länge ca 4.115m) des öffentlichen Verbindungsweges zwischen den Ortsteilen Drewitz (Gemeinde Nossentiner Hütte) und Ortkrug (Gemeinde Alt Schwerin) auf dem Gebiet der Gemeinde Nossentiner Hütte (siehe Karte farblich und gepunktet gekennzeichnet), gemäß § 9 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) in der zurzeit gültigen Fassung, beantragt wurde.

Betroffen sind zu Teilen folgende Flurstücke:

Gemarkung Drewitz
Flur 1 Flurstück 18
sowie Flur 2 Flurstücke 13/1 und 13/2

Grund für die Einziehung ist der Verlust der Verkehrsbedeutung, durch fehlendes öffentliches Interesse an der Nutzung sowie eine spätere Umwandlung in einen Waldweg.

Die Unterlagen über die geplante Einziehung des oben genannten Weges, liegen in der Zeit vom 14.04.2026 bis 11.05.2026, wie folgt zur Einsichtnahme aus:

Amt Malchow
Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung
Zimmer 0.17
Alter Markt 1
17213 Malchow

Sprechzeiten:
Mo: 09.00 – 12.00 Uhr
Di: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Mi: -
Do: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Fr: 09.00 – 12.00 Uhr

Einwendungen gegen die geplante Einziehung sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Malchow, Alter Markt 1 in 17213 Malchow zu erheben.

i. V. Torsten Fritz
Dezernent


Thomas Müller
Landrat