Seiteninhalt
25.09.2023

Einziehung eines Teilabschnittes einer öffentlichen Straße / hier: in der Gemeinde Eldetal, Wredenhagen

Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als untere Straßenaufsichtsbehörde, gibt bekannt, dass entsprechend § 9 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229), auf Antrag vom Amt Röbel-Müritz, handelnd für die Gemeinde Eldetal, ein Teilstück des öffentlichen Weges Landweg Nr. 8/ „Alter Mühlenweg“ im Bereich Wredenhagen teileingezogen wird.

Das Teilstück, bei dem eine Teileinziehung erfolgen wird, bezieht sich auf einen Teil des öffentlichen Weges Landweg Nr. 8/ „Alter Mühlenweg“ in Wredenhagen; beginnend hinter dem Landwirtschaftsbetrieb. Das Teilstück beläuft sich auf eine Länge von 600 Meter und betrifft zu Teilen das Flurstück 100 aus der Flur 12 der Gemarkung Wredenhagenund ist im Übersichtsplan (Anlage) farblich gekennzeichnet. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung.

Durch die Einziehung des vorgenannten, farblich gekennzeichneten Teilstückes verliert dieser den Status einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde/ Straßenaufsichtsbehörde erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der bekannten Regionalstandorte eingelegt werden.

gez. i. V. Torsten Fritz
Dezernent

Heiko Kärger
Landrat