Seiteninhalt
11.11.2021

Einziehung eines Teilstückes einer öffentlichen Verkehrsfläche / hier: in der Gemeinde Priepert

gemäß § 9 Absatz 1 des StrWG-MV in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfg M-V

Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde 

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als untere Straßenaufsichtsbehörde, gibt bekannt, dass entsprechend § 9 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229), auf Antrag des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte, handelnd für die Gemeinde Priepert, ein Teilstück einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Gemeinde Priepert eingezogen wird.

Das einzuziehende Teilstück ist ca. 63,71m² groß und betrifft die Flurstücke 32/1 und 32/2 aus der Flur 5 der Gemarkung Priepert und ist im Übersichtsplan  farblich gekennzeichnet. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung.

Durch die Einziehung des vorgenannten, farblich gekennzeichneten Teilstückes verliert dieses den Status einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Sie tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Anlage 1 / Anlage 2

gez. i.V. Torsten Fritz

Heiko Kärger
Landrat