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Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde / Einziehung gemäß § 9 Absatz 1 des StrWG-MV in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfg M-V
Entsprechend § 9 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) wird durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in der Gemeinde Nossendorf, im Ortsteil Volksdorf, eine Teilfläche der öffentlichen Straße „Kirchweg“ eingezogen.
Die einzuziehende Teilfläche betrifft das Flurstück 49 in der Flur 5 der Gemarkung Volksdorf und ist im Lageplan rot gekennzeichnet. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung.
Durch die Einziehung der vorgenannten Teilfläche verliert diese den Status einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt im Internet unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de und gilt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der bekannten Regionalstandorte eingelegt werden.
Neubrandenburg, 26.02.2019
gez. Heiko Kärger
Landrat -Siegel-