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06.09.2012

Einziehung von Wegen in der Gemeinde Rosenow (Gemarkung Luplow )

Allgemeinverfügung des Landrates Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde vom 27. August 2012

Nachstehende öffentliche Wege werden gemäß § 9 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 ( GVOBl. M-V S. 323, 324) eingezogen, weil sie für den öffentlichen Verkehr keine Bedeutung mehr haben.

Lagebezeichnung:

Die zur Einziehung beantragten öffentlichen Wege verlaufen über die Flurstücke 36/1, 39 und 40/2 der Flur 1 in der Gemarkung Luplow. Die Wege sind für den öffentlichen Verkehr gewidmet und verlaufen am Rande der zum Gutshaus gehörenden Grünanlage mit Park. In der Örtlichkeit sind diese Wege nicht mehr vorhanden; sie sind bereits Bestandteil der Grünanlage bzw. des Parks geworden.

Die Verfügung mit Begründung kann innerhalb der Öffnungszeiten beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Bauamt, Sachgebiet Tiefbau
Reitweg 1
17109 Demmin
Zimmer 008

eingesehen werden.


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde, 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.


Heiko Kärger
Landrat