Terminvereinbarung
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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 45 Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V)
Im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens zum Einspruch gegen die Gültigkeit der Landratswahl 2025 vom 11.05.2025 sowie der Stichwahl am 25.05.2025 wurde folgende Entscheidung getroffen:
Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 den Einspruch gemäß § 35 ff. Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) als unzulässig zurückgewiesen (BV/031/2025).
Die Mitteilung über diese Entscheidung wurde der Beschwerdeführerin am 03.07.2025 zugestellt. Gemäß § 42 Abs. 3 LKWG M-V kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage vor dem Verwaltungsgericht Greifswald erhoben werden. Eine Klage wurde nicht eingereicht.
Die Entscheidung ist mit Ablauf des 31.07.2025 bestandskräftig geworden und wird hiermit gemäß § 45 LKWO M-V öffentlich bekannt gemacht.
Neubrandenburg, den 07.08.2025
gez.
Martin Borchert
Kreiswahlleiter