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20.02.2023

Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen im geplanten Windeignungsgebiet „Breesen/Teetzleben

A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
nach § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) u. § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 06.02.2023 – Az: StALU MS 51 571/1728-1/2022
Die naturwind schwerin GmbH, Schelfstr. 35, 19055 Schwerin hat mit Posteingang vom 22.11.2022 einen Antrag gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Gesamthöhe von 246,6 m und einer Leistung von je 5,56 MW beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gestellt.
Die Standorte der Anlagen befinden sich im Bereich des geplanten Windeignungsgebietes „Breesen/Teetzleben“ in der Gemarkung Breesen, Flur 1, Flurstück 2/2 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für Juni 2024 geplant.
Die Windenergieanlagen sind nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2. Spalte c des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig. Für das Vorhaben wurde die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt. Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) der 4. BImSchV ist das Verfahren damit als förmliches Verfahren gem. § 10 BImSchG durchzuführen.
Die Unterlagen liegen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG
vom 13.02.2023 (erster Tag) bis einschließlich 12.03.2023 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0395 380 69 – 511

und zusätzlich im Amt Treptower Tollensewinkel
Rathausstraße 1
17087 Altentreptow
während folgender Sprechzeiten:
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00- 18:00 Uhr
Do. 09:00- 12:00 Uhr 13:00- 16:00 Uhr
Fr. 09:00- 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Soweit es zu Einschränkungen der Sprechzeiten im Amt Treptower Tollensewinkel im Zusammenhang mit der Eindämmung des SARS CoV-2, Corona-Virus, kommt, ist ggf. eine Einsichtnahme zu den Sprechzeiten eingeschränkt oder ausgeschlossen. Sollten Sie die Unterlagen einsehen wollen, wenden Sie sich bitte vorab telefonisch an Herrn Holz, Tel. 03961 2551-662. Eine Einsichtnahme wird dann nach Absprache ermöglicht.

Die ausgelegten Unterlagen umfassen über den Antrag und die Antragsunterlagen hinaus Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit (UVP-Bericht), artenschutzrechtliche Betrachtungen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag), Angaben zum naturschutzfachlichen Eingriffs-/Ausgleichserfordernis (Landschaftspflegerischer Begleitplan) sowie die im Genehmigungs-verfahren abgegebenen Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden. Weiterhin sind folgende Fachgutachten enthalten: Schallimmissionsprognose und Schattenwurfanalyse.
Der vorgelegte UVP-Bericht und weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sind gemäß § 20 UVPG während der Auslegungszeit auch im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg – Vorpommern veröffentlicht:
www.uvp-verbund.de

Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 13.02.2023 bis zum 12.04.2023 (letzter Tag) schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben werden. Einwendungen können auch per E-Mail an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung zwei Breesen“ eingereicht werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.
Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwender*innen können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, wird im Ermessen der Genehmigungsbehörde anstelle eines Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie in der Zeit vom 30.05.2023 bis 16.06.2023 eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG durchgeführt.
Die Behörden, die Antragstellerin und diejenigen, die gültige Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen die sich aus-schließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU MS weist darauf hin, dass auch der E-Mail- SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU MS geprüft werden sollte.
Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die gem. § 18 der 9. BImSchV zu behandelnden Informationen ab dem 30.05.2023 über die Internetseite des StALU MS (http://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen) zugänglich gemacht.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im o.g. Zeitraum die Unterlagen der Online-Konsultation nach Terminabsprache unter der Tel.: 0395 38069 - 511 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft - Neustrelitzer Str. 120, Block D 17033 Neubrandenburg oder beim Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow unter Einhaltung der Corona-Verhaltensregeln einzusehen (siehe Auslegung).
Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, sich gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 16.06.2023 schriftlich bei den bezeichneten Behörden oder elektronisch zu äußern.

Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird den Personen, die Einwendungen er-hoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.