Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Auf der Grundlage des § 92 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 bis 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777) und des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V) vom 1. April 2004 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Juli 2013 (GVOBI.M-V S. 452) wird durch den Beschluss des Kreistages vom 13. Januar 2014 die nachfolgende erste Satzung zur Änderung Satzung erlassen: