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02.05.2014

Förmliche Bekanntmachung Umweltverträglichkeitsprüfung / hier Basedow Neuverlegung des verrohrten Biergrabens

Förmliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt bekannt:

Die Agrar Terminal Peter Rothe GmbH & Co KG, Reiherdamm 5 in 20457 Hamburg, beabsichtig, im Wirtschaftbereich des Schlossareals in Basedow in der Wegetrasse einen Abschnitt des verrohrten Biergrabens neu zu verlegen. Dabei wird auch die Dimension wesentlich erhöht. Mit der Maßnahme wird Baufreiheit geschaffen für die weitere Wiederherstellung und zukünftige Nutzung des Areals. Gleichzeitig wird eine ausreichende Vorflut für das Einzugsgebiet des Biergrabens hergestellt. Diese ist bisher auf Grund von erheblichen Schäden an der bestehenden Leitung nicht mehr gegeben.
Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau dar, der eines Planfeststellungs-/Plangenehmigungsverfahrens bedarf.
Die untere Wasserbehörde als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben einer Einzelfallprüfung nach § 3 Abs.6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg- Vorpommern (LUVPG M-V) vom 27.07.2011 (GVOBl. M-V S. 885) in Verbindung mit § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBL.I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 08.04.2013 (BGBl. I S.734), unterzogen.

Im Ergebnis der Vorprüfung hat die Genehmigungsbehörde mit der Niederschrift vom 20. Januar 2014 festgestellt, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §3 LUVPG M-V durchzuführen ist. Die Behörde entscheidet über den Antrag nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit dem Landeswassergesetz Mecklenburg- Vorpommern.

Hinweis: Diese Feststellung ist gemäß § 3 Abs.2 LUVPG M-V nicht selbständig anfechtbar.

gez. S. Konieczny
Stellv. Landrat

Heiko Kärger
Landrat