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23.08.2016

Förmliche Bekanntmachung/hier: Hochwasserschutz Altentreptow/2.Bauabschnitt/Entlastungsleitung Holländer Gang

Die Stadt Altentreptow, Markt 1 in 17087 Altentreptow, hat beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Wasserbehörde den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Maßnahme

Hochwasserschutz Altentreptow - 2.Bauabschnitt - Entlastungsleitung Holländer Gang

gestellt.
Der Antrag wurde geprüft, die Genehmigungsplanung lag zur öffentlichen Einsicht aus. Die Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und betroffener Privatpersonen wurden abgewogen.

Im Ergebnis des Prüfungsprozesses des Antrages wurde der Planfeststellungsbeschluss erarbeitet, der gemäß § 74 Abs.4 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz VwVfG M-V) vom 01.September 2014 (GVOBl. M-V Nr. 17S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. April 2016 (GVOBL. M-V S.198) öffentlich bekannt zu geben ist.
Der Planfeststellungsbeschluss Nr. 662/PF71004/01/2016 ist in der Zeit

vom 28. September 2016 bis 12.Oktober 2016

in nachfolgenden Ämtern zu den dort üblichen Geschäftszeiten einzusehen:

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Umweltamt Zimmer 4.40
Zum Amtsbrink 2
17192 Waren(Müritz)

Amt Treptower Tollensewinkel
Bürgerbüro 
Rathausstraße 1 
17087 Altentreptow

Hinweis: Gemäß § 74 Abs. 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) gilt der Beschluss nach dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

gez. i.V Bettina Paetsch
2. Stellvertreterin des Landrats

Heiko Kärger
Landrat