Gemäß des § 58 Abs. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 in Verbindung mit dem § 1 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG M-V) vom 04.08.1992 in der jeweils geltenden Fassung, genehmig3. Änderung der Satzunge und veröffentliche ich als Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene“ die dieses Verbandes vom 12.11.2015.
Die Satzungsänderung (eingescannt mit Unterschrift) wurde von der Verbandsversammlung am 02.12.2021 beschlossen. Sie dient der Erhöhung des Zuschlags zur Beitragseinheit für versiegelte Flächen (Anlage zu § 23 (2) der Satzung). Dem erhöhten Unterhaltungsaufwand durch beschleunigte und intensivierte Einleitungen in die Vorflut wird damit Rechnung getragen.
gez. i. V Torsten Fritz
Dezernet
Heiko Kärger
Landrat
Satzungen des WBV UTMP