Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Öffentliche Zustellung gemäß § 108 VwVfG M-V durch öffentliche Bekanntgabe der Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG
Mit Bescheid vom 25. Januar 2023 hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einen gesetzlichen Vertreter für die unbekannte Miteigentümerin des Grundstücks
Gemarkung: Siedenbollentin
Flur: 17 und 16 und 17
Flurstück: 428 und 32 und 44
Grundbuch von: Siedenbollentin, Blatt 53 und 147
auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.
Der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters vom 25. Januar 2023 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden
Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.
Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Im Auftrag
-Siegel-
gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin