Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Aufgrund § 92 Absatz 2 und 3 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 bis 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) hat der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in seiner Sitzung am 15. Juli 2024 folgende Neufassung der Hauptsatzung beschlossen: