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07.05.2024

Interessenbekundungsverfahren für die Bildung des Jugendhilfeausschusses

Information des Jugendamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Wahl oder Benennung stimmberechtigter Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe durch den Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Vorschläge der Träger der freien Jugendhilfe zur Wahl stimmberechtigter Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

Gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder neben Mitgliedern des Kreistages auch Frauen und Männer an, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vom Kreistag gewählt werden.

Vorschläge der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind zu richten an:

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Jugendamt
Geschäftsstelle Jugendhilfeausschuss
An der Hochstraße 1
17033 Neubrandenburg

Die einzelnen Vorschläge müssen folgende Angaben enthalten:

1. Angaben zum vorschlagsberechtigten freien Träger,
2. Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des vorgeschlagenen, stimmberechtigten Mitgliedes und
3. Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der vorgeschlagenen Stellvertretung.

Für die Vorschläge ist das Formular zu den Bewerberlisten zu verwenden!

Bereits eingegangene Vorschläge finden in der Vorschlagsliste für die Wahl im Kreistag Berücksichtigung, sofern sie vollständig sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Auf Grundlage des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder und Jugendhilfe – (Landesjugendhilfeorganisationsgesetz –KJHG-Org M-V) kann dem Jugendhilfeausschuss stimmberechtigt angehören, wer zum Zeitpunkt der Wahl als Mitglied das 16. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz, Dienstort oder Arbeitsort im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe hat.
Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist jeweils eine Stellvertretung zu wählen.

gez.
Michael Löffler
Beigeordneter
Dezernat III