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19.12.2022

Interessenbekundungsverfahren / hier: Trägerschaft der externen Fach- und Koordinierungsstelle der Partnerschaft für Demokratie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Interessenbekundungsverfahren

Trägerschaft der externen Fach- und Koordinierungsstelle der Partnerschaft für Demokratie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Rahmen der Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ – 2. Förderphase 2020 - 2024

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beteiligt sich seit 7 Jahren als Träger einer „Partnerschaft für Demokratie“ am Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“.  

Ziele des Programms sind die Förderung und Stärkung des vielfältigen demokratischen Engagements durch die Stärkung einer lebendigen Zivilgesellschaft vor Ort, die Etablierung und Entwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung (einschließlich der Entwicklung und Erprobung innovativer Beteiligungsansätze), die gesellschaftliche Sensibilisierung in Bezug auf alle demokratie- und rechtsstaatsfeindliche Phänomene und die Stärkung des öffentlichen Engagements hiergegen (u. a. gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie darauf bezogene Formen der Diskriminierung), die Umsetzung fachlicher Ansätze im Rahmen unterschiedlicher Projekte, der Aufbau von Knowhow im Umgang mit programmrelevanten Herausforderungen oder Problemlagen, die Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements in allen Themenfeldern des Programms als auch der Dialog zu Sicherheit und Prävention. Daneben sind Inhalte zur Förderung der Bearbeitung lokaler Herausforderungen relevant. 

1. Gegenstand der Interessenbekundung

Für die Umsetzung der „Partnerschaft für Demokratie“ wird bei einem freien Träger der Jugendhilfe eine Fach- und Koordinierungsstelle eingerichtet. Zu den Aufgaben dieser Koordinierungsstelle gehört unter anderem die Gesamtkoordination der „Partnerschaft für Demokratie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“ in Zusammenarbeit mit dem federführenden Amt (hier: Jugendamt), dem Begleitausschuss und weiteren Akteurinnen und Akteuren der Partnerschaft. Außerdem finden dort die inhaltlich-fachlichen Beratungen von Projektträgern, die Begleitung von Einzelmaßnahmen sowie die Koordinierung der Arbeit des Begleitausschusses und des Jugendforums statt. Ferner ist die Fachkraft zuständig für die Öffentlichkeits- und lokale/regionale Vernetzungsarbeit, die Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie für die Fortbildung, fachliche Qualifizierung (z. B. durch Coaching etc.) und Beratung von relevanten an der Partnerschaft beteiligten Akteurinnen und Akteuren.

2. Anforderungen an den Träger

Die Trägerschaft der Fach- und Koordinierungsstelle kann einer nichtstaatlichen, gemeinnützigen, überparteilichen Organisation übertragen werden, welche folgende Voraussetzungen erfüllt:

  1. Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das geplante Projekt und entsprechende Erfahrungen in der Thematik des Programms,

  2. Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rahmen des Rechnungswesens,

  3. Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben,

  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO), ersatzweise zunächst der Nachweis der Stellung eines Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. AO bzw. grundsätzliche Vereinbarkeit des Gesellschaftervertrags/der Satzung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit,

  5. Gewähr für die Nichtvornahme von Insichgeschäften und Mehrvertretungen nach Maßgabe des § 181 BGB in allen Belangen mit Bezug zur Projektdurchführung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

Darüber hinaus ist erwünscht, dass der Träger

  • bereits über Erfahrungen in der Demokratiearbeit und in der Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie in der Vernetzungsarbeit mit lokalen und regionalen Partnerinnen und Partnern im sozialen und/oder Bildungsbereich verfügt
  • Kenntnisse in den Bereichen Fördermittel- und Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratungs- und Moderationskompetenz nachweisen kann
  • aktiv in Gremien des Landkreises und vorhandenen Netzwerken mitwirkt
  • bei Ausfall des Mitarbeiters die Vertretung absichern kann.

3. Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle

Mit der Koordinierungs- und Fachstelle bei einem freien Träger sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanter Akteurinnen und Akteure für Maßnahmen gegen lokal relevante Formen von Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unterstützt und gefördert werden.

Eine ausführliche Darstellung der Aufgaben finden Sie in den „Grundsätzen der Förderung im Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom 27.10.2022.

Weitere Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle in der Partnerschaft für Demokratie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte:

  • Verwaltung des Aktions- und Initiativfonds einschließlich Entwicklung adressatenorientierter Antrags- und Verwendungsformulare, Antragsberatung, Projektbegleitung und Verwendungsnachweisführung über die Gesamtkosten des Fonds
  • Öffentlichkeitsarbeit z. B. Pressemitteilungen, Relaunch der Projekthomepage www.demokratie-mse.de, Entwicklung eines Corporate Designs (Förderung dieser Maßnahmen kann auf Antrag über den Fonds Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit erfolgen).

4. Rahmenbedingungen

Im Falle einer Bewilligung durch das Bundesamt und vorbehaltlich der tatsächlichen Verfügbarkeit der Haushaltsmittel des Bundes sind für das Haushaltsjahr 2023 ausreichende Zuwendungen für die Partnerschaft für Demokratie des Landreises Mecklenburgische Seenplatte, inclusive der externen Fach- und Koordinierungsstelle vorgesehen.

Der Stundenanteil der als Koordinierungs- und Fachstelle tätigen Person beträgt mindestens 35 Stunden. Die Vergütung sollte in Anlehnung an die Entgeltgruppe 9b TVöD erfolgen. Das Besserstellungsverbot ist zu beachten.

Vorrangig werden bei der Fachkraft ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor, Master) vorausgesetzt. Weitere Studienabschlüsse wie Erziehungs- bzw. Sozialwissenschaft, aber auch Politikwissenschaft sind ebenso erwünscht.

Um eine kontinuierliche Zusammenarbeit des federführenden Amtes und der Koordinierungs- und Fachstelle zu gewährleisten, wird als regulärer Arbeitsort Neubrandenburg und somit auch die Bereitstellung eines Büros an diesem Standort vom freien Träger der Koordinierungs- und Fachstelle angestrebt. Eine anteilige wöchentliche Nutzung von Büroräumen des Trägers in Verbindung mit mobiler Arbeit ist möglich.

5. Interessenbekundungsverfahren und Dokumente

Freie Träger aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, die Interesse an der Umsetzung der externen Koordinierungs- und Fachstelle haben, reichen bitte folgende Unterlagen ein:

  • eine 2 bis 3-seitige, qualifizierte Leistungsbeschreibung (einschließlich Handlungsziele) zur Umsetzung der Koordinierungs- und Fachstelle mit innovativen Ideen zur inhaltlichen Gestaltung der Arbeit in der Partnerschaft für Demokratie des Landkreises insbesondere

- zur Umsetzung der Verwaltung des Aktions- und Initiativfonds,
- zur Netzwerkarbeit in der Partnerschaft,
- zur Gestaltung des jährlichen Arbeitstreffens („Demokratiekonferenz“),
- zur Öffentlichkeitsarbeit (insbesondere Relaunch www.demokratie-mse.de und Corporate Design),
- zur Stärkung der Mitbestimmung der breiten Bevölkerung auf lokaler Ebene,
- zur Entwicklung von Handlungsstrategien für Jugendbeteiligung

  • eine Zielvereinbarung für 2023
  • Kosten- und Finanzierungsplan für das Haushaltsjahr 2023
  • Anlagen (PDF)
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • aktueller Auszug aus dem Vereinsregister und Kopie der Satzung.

Im Falle einer Auswahl Ihrer Interessenbekundung werden Sie im nächsten Schritt zur Antragstellung aufgefordert. Auf dieser Grundlage gewährt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auf Basis des Zuwendungsbescheides des BAFzA an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zunächst für den Bewilligungszeitraum voraussichtlich ab 1. Februar 2023 bis 31. Dezember 2023 eine Zuwendung aus Bundesmitteln für die Finanzierung von Personal- und Sachkosten. Die Mittel werden per Zuwendungsbescheid weitergeleitet. Die Ausreichung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte stellt jährlich einen neuen Antrag auf Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Es ist daher erwünscht, dass sich bewerbende Träger zu einem längerfristigen Engagement bereit erklären. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Die Teilnahmeunterlagen sind im verschlossenen Umschlag und darauf aufgebrachtem Sichtvermerk: „Teilnahmeunterlagen IBV Trägerschaft KoFa PfD 2023 - 2024“ bis zum 13.01.2023 bis 12Uhr im Jugendamt einzureichen:

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg
Jugendamt
Frau Anika Pankratz
PF 11 02 64
17042 Neubrandenburg

Die Auswahl wird eine Jury treffen. Voraussichtlich ab dem 27.01.2023 werden Sie über die Entscheidung informiert.

Auskünfte zum Interessenbekundungsverfahren erteilt Frau Marion Schild.
Mail: marion.schild@lk-seenplatte.de
Telefon: 0395 57087 5325

gez.
Anja Zörner
Jugendamtsleiterin