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in Demmin zum 15.01.2026
Die Caritas fungierte im letzten Jahr als Träger der Schulsozialarbeit an der Regionalschule „Fritz Reuter“ in Demmin. Die Stelle konnte trotz intensiver Bemühungen des Trägers nicht neu besetzt werden. Der Träger gibt daher in Übereinstimmung mit dem Schulträger und dem Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte die Trägerschaft ab.
Für 2026 hat der Träger fristgerecht zum 01.07.2025 einen Antrag auf Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen entsprechend der kreislichen Richtlinie III „Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ vom 16.06.2023 beim Jugendamt gestellt. Der Antrag wurde in die entsprechende Beschlussfassung zur Förderung von Schulsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte für das Jahr 2026 aufgenommen und in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.10.2025 beschlossen.
Der neue Träger muss dafür Sorge tragen, dass die/der neu eingestellte Schulsozialarbeiterin/Sozialarbeiter Fachkraft im Sinne von § 9 Absatz 1 KJFG M-V ist. Die Höhe des Personalkostenzuschusses bemisst sich laut Richtlinie III anhand der zu Grunde gelegten, als förderfähig anerkannten Arbeitgeberbrutto-Gesamtkosten wie folgt: Personalkostenzuschuss aus ESF-Zuwendungen und kreislichen Mitteln wird in Höhe von maximal 60 % gewährt. Die restlichen 40 % werden durch den Schulträger getragen (hier Hansestadt Demmin). Die Personal- und Sachkostenzuschüsse gelten in der Regel für eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden. Die Vorgaben laut Richtlinie III sind Grundlage für die Bewilligung.
Die Zuwendung ist zweckgebunden für die Durchführung der Schulsozialarbeit mit dem Ziel der Förderung individueller und sozialer Entwicklung von Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen. Die Förderung soll dazu beitragen, soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen zu vermeiden und abzubauen, Ausgrenzungen und Risiken des Scheiterns in der Schule entgegenzuwirken, schulisch weniger Erfolgreiche darin zu unterstützen, ihre Stärken zu entfalten, Ressourcen zu erschließen und Lebensperspektiven zu entwickeln. Durch gezielte sozialpädagogische Hilfen soll das Leistungsvermögen derjenigen Schülerinnen und Schüler erhöht werden, deren Schulerfolg durch besondere Probleme gefährdet oder beeinträchtigt ist.
Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Schulsozialarbeit ist bei Leistungsübernahme in einem Kooperationsvertrag, in dem zwischen sozial- und schulpädagogischen Aufgaben unterschieden wird, mit der jeweiligen Schule zu regeln (vgl. „Empfehlungen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Schulsozialarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule in Mecklenburg-Vorpommern ab 2015“).
Voraussetzungen/Anforderungen an den neuen Träger:
- anerkannter Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
- Fachwissen im Leistungsbereich § 13a SGB VIII Schulsozialarbeit
- aktive Mitwirkung u. a.:
- aktuelle Vereinbarung gemäß §§ 8a und 72a SGB VIII mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und Sicherheit im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen sowie Kinderschutzmaßnahmen
- Einordnung der Schulsozialarbeit in das gesamte Leistungsangebot nach SGB VIII des Trägers
- angemessene Beteiligung an den anfallenden Sachkosten für die Schulsozialarbeit gemäß Punkt 5.2.3 der Richtlinie III
Den geeigneten freien Trägern der Jugendhilfe wird Gelegenheit gegeben, bis zum 07.01.2026 für diesen Schulstandort ihr Interesse für ein entsprechendes Leistungsangebot zu bekunden. In diesem Falle ist ein Antrag nach Richtlinie III mit einem Kosten- und Finanzierungsplan sowie einer qualifizierten Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Bedingungen im Einklang mit den Zielen der „Jugendhilfeplanung - Bestand - Jugendförderung 2022 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ (Stand 30.06.2022) einzureichen.
Näheres zur Regionalen Schule „Fritz Reuter“ finden Sie hier:
https://www.reuterschule-demmin.de
Die Teilnahmeunterlagen sind im verschlossenen Umschlag und darauf aufgebrachten Sichtvermerk: "Teilnahmeunterlagen IBV SSA 2026 - Regionale Schule Fritz Reuter Demmin" im Jugendamt einzureichen:
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg
Jugendamt
Frau Hanka Stegemann
An der Hochstraße 1
Block E
17036 Neubrandenburg
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und entsprechender Empfehlung durch das Fachamt trifft die endgültige Entscheidung die Schulkonferenz der Regionalschule „Fritz Reuter“ (vgl. § 76 Schulgesetz M-V).
Fachinhaltliche Fragen zum Thema beantwortet die zuständige Mitarbeiterin Frau Annett Czomperlik-Schatz (Telefon: 0395 57087-4430, Mail: annett.czomperlik-schatz@lk-seenplatte.de).
gez.
Anja Zörner
Jugendamtsleiterin