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03.12.2025

Interessenbekundungsverfahren zur Trägerschaft der externen Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

im Rahmen der Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in der 3. Förderphase 2025 - 2032.

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert seit vielen Jahren Demokratie- und Präventionsarbeit in Deutschland. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verfolgt das Ziel, die Demokratie zu stärken und zu einem friedlichen, respektvollen Zusammenhalt in der Gesellschaft beizutragen. Das Programm richtet sich gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit.

Kernelemente des Programms sind die vor Ort verankerten Partnerschaften für Demokratie, die als lokale Akteursnetzwerke fungieren. Im Rahmen der Partnerschaften entstehen bundesweit Bündnisse, die gemeinsam nachhaltige Strategien zur Stärkung von Demokratie und Vielfalt entwickeln und umsetzen.

Im partnerschaftlichen Zusammenwirken von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort geschaffen. Es werden passgenaue Aktionen ermöglicht, die auf die spezifischen Gegebenheiten und Bedarfe unseres Flächenlandkreises abgestimmt sind.

Hierbei bildet die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) die Schnittstelle zwischen den lokalen Akteurinnen sowie Akteuren und trägt wesentlich zum Erfolg der Partnerschaft im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bei.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beteiligt sich seit 2015 am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und fungiert als federführendes Amt in der Partnerschaft für Demokratie.

1. Gegenstand der Interessenbekundung

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bewirbt sich um Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!" für den Förderzeitraum 2025 - 2032.

Mit dieser Interessenbekundung möchten wir freie Träger der Jugendhilfe dazu ermutigen, sich um die Personalstelle der „Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ zu bewerben.

Die Koordinierungs- und Fachstelle wird als zentrale Einrichtung die Partnerschaft für Demokratie aufbauen, koordinieren und weiterentwickeln. Sie ist verantwortlich für die inhaltliche Gestaltung, die Netzwerkarbeit und die Umsetzung der Förderziele des Bundesprogramms auf lokaler Ebene.

Zu den Aufgaben dieser Personalstelle gehört unter anderem die Gesamtkoordination der Partnerschaft für Demokratie Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Zusammenarbeit mit dem federführenden Amt (hier: Jugendamt), dem Bündnis und weiteren Akteurinnen bzw. Akteuren der Partnerschaft.

Ein wichtiger Bereich der Arbeit ist die inhaltlich-fachliche Beratung von Trägern, die Einzelmaßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusvorbeugung durchführen. Dabei ist auch die Planung der Projektbedarfe Teil der Verantwortung. Darüber hinaus erfolgen eine Vorprüfung und Bewertung der Projektanträge. Diese Unterlagen werden dem Bündnis zur Verfügung gestellt, die als Grundlage für die Förderempfehlung dienen. Entsprechend der Förderempfehlung vom Bündnis leitet die Koordinierungs- und Fachstelle Fördermittel an die Projektträger zur Durchführung von Einzelmaßnahmen weiter (per Weiterleitungsvertrag). Sie begleitet auch die beschlossenen Einzelmaßnahmen während ihrer Umsetzung (Vor-Ort-Termine) und informiert die Bündnismitglieder darüber.

Weitere Aufgaben umfassen die aktive Mitwirkung in der Strategiegruppe sowie die Vernetzungsarbeit lokaler bzw. regionaler Akteurinnen und Akteure. Die Öffentlichkeitsarbeit wie beispielsweise das regelmäßige Aktualisieren der Homepage https://demokratie-mse.com/ gehört zum Arbeitsalltag der Koordinierungs- und Fachstelle.

2. Anforderungen an den Träger

Die Trägerschaft der Koordinierungs- und Fachstelle kann einer nichtstaatlichen, gemeinnützigen, überparteilichen Organisation übertragen werden, welche folgende Voraussetzungen erfüllt:

  1. Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das geplante Projekt und entsprechende Erfahrungen in der Thematik des Programms
  2. Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rahmen des Rechnungswesens
  3. Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO), ersatzweise zunächst der Nachweis der Stellung eines Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. AO bzw. grundsätzliche Vereinbarkeit des Gesellschaftervertrags/der Satzung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit
  5. Gewähr für die Nichtvornahme von Insichgeschäften und Mehrvertretungen nach Maßgabe des § 181 BGB in allen Belangen mit Bezug zur Projektdurchführung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
  6. Einbringen eines Eigenanteils in Höhe von 10 % für Personal- und Sachkosten ‑ auf Basis eines eingereichten Stellenplans gemäß der „Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie (Förderrichtlinie „Demokratie leben!“)“

 Darüber hinaus ist erwünscht, dass der Träger

  • bereits über Erfahrungen in der Demokratiearbeit und in der Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie in der Vernetzungsarbeit mit lokalen und regionalen Partnerinnen und Partnern im sozialen und/oder Bildungsbereich verfügt
  • Kenntnisse in den Bereichen Fördermittel- und Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratungs- und Moderationskompetenz nachweisen kann
  • aktiv in Gremien des Landkreises und vorhandenen Netzwerken mitwirkt
  • bei Ausfall des Mitarbeitenden die Vertretung absichern kann.

3. Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle

Die Aufgaben einer Koordinierungs- und Fachstelle lassen sich aus der „Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie (Förderrichtlinie „Demokratie leben!“)“ entnehmen. Es wurden bereits mehrere Aufgaben unter Punkt 1 genannt. Die KuF ist für folgende weitere Aufgaben verantwortlich:

  • Verwaltung von Fördergeldern zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen einschließlich Entwicklung adressatenorientierter Antrags- und Verwendungsformulare, Antragsberatung, Projektbegleitung und Verwendungsnachweisführung über die Gesamtkosten der Mittel
  • Verwaltung von Fördergeldern zur Umsetzung von Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung
  • Vernetzungsarbeit: Die KuF initiiert in Zusammenarbeit mit dem federführenden Amt und weiteren Akteurinnen sowie Akteuren eine Demokratiekonferenz (einmal jährlich).
  • Öffentlichkeitsarbeit: Die KuF trägt Verantwortung für die Außendarstellung der Partnerschaft für Demokratie und nutzt Öffentlichkeitsarbeit zur Sichtbarmachung von Erfolgen z. B. Pressemitteilungen, Aktualisieren der Projekthomepage https://demokratie-mse.com/.
  • Qualitätssicherung und Evaluation: Die KuF entwickelt und implementiert Standards für die Qualität der Partnerschaftsarbeit. Sie erstellt regelmäßig Berichte über die Partnerschaftsarbeit.

4. Rahmenbedingungen

Im Falle einer Bewilligung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und vorbehaltlich der tatsächlichen Verfügbarkeit der Haushaltsmittel des Bundes sind für das Haushaltsjahr 2026 ausreichende Zuwendungen für die Partnerschaft für Demokratie Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, inklusive der externen Fach- und Koordinierungsstelle vorgesehen.

Es handelt sich um Projektförderung mit einer Bewilligung für ein Kalenderjahr. Nach Einreichung eines erneuten Antrags erfolgt die entsprechende Bewilligung, sofern die Fördervoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Die Zuwendung wird als Teilfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in der Regel im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt (90 v. H. für Personal-, Personalgemein- und Sachkosten).

Der Stundenanteil der als Koordinierungs- und Fachstelle tätigen Person beträgt mindestens 35 Stunden.

Vorrangig werden bei der Fachkraft ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor, Master) vorausgesetzt. Weitere Studienabschlüsse wie Erziehungs- bzw. Sozialwissenschaft, aber auch Politikwissenschaft sind ebenso erwünscht.

Die Vergütung erfolgt in Form von Pauschalen für Personal-, Personalgemein- und Sachkosten der jeweiligen Entgeltgruppen im höheren (E 13 - E 15 Ü), gehobenen (E 9 B - E 12) und mittleren (E 5 - E 9 A) Dienst des nachgeordneten Bereichs, die sich aus der Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) „Personal- und Sachkosten für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Kostenberechnungen; Übersicht über die Kostenblöcke“ ergeben. Den Sachkosten wird der vom BMBFSFJ für den Förderbereich behördenspezifisch ermittelte Wert zugrunde gelegt.

5. Interessenbekundungsverfahren und Dokumente

Freie Träger aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, die Interesse an der Umsetzung der externen Koordinierungs- und Fachstelle haben, reichen bitte folgende Unterlagen ein:

  • eine 2- bis 3-seitige, qualifizierte Leistungsbeschreibung (einschließlich Handlungsziele) zur Umsetzung der Koordinierungs- und Fachstelle mit innovativen Ideen zur inhaltlichen Gestaltung der Arbeit in der Partnerschaft für Demokratie des Landkreises insbesondere
    • zur Umsetzung der Verwaltung von Fördergeldern für die Einzelmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit
    • zur Netzwerkarbeit in der Partnerschaft
    • zur Gestaltung des jährlichen Arbeitstreffens („Demokratiekonferenz“)
    • zur Öffentlichkeitsarbeit (insbesondere Relaunch https://demokratie-mse.com/)
    • zur Stärkung der Mitbestimmung der breiten Bevölkerung auf lokaler Ebene
    • zur Entwicklung von Handlungsstrategien für Jugendbeteiligung
  • Kosten- und Finanzierungsplan für das Haushaltsjahr 2026
  • Anlagen: Nachweis der Gemeinnützigkeit; aktueller Auszug aus dem Vereinsregister und Kopie der Satzung

Im Falle einer Auswahl Ihrer Interessenbekundung werden Sie im nächsten Schritt zur Antragstellung aufgefordert. Auf dieser Grundlage gewährt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auf Basis des Zuwendungsbescheides des BAFzA an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zunächst für den Bewilligungszeitraum 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 eine Zuwendung aus Bundesmitteln für die Finanzierung von Personal- und Sachkosten. Die Mittel werden per Zuwendungsbescheid weitergeleitet. Die Ausreichung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte stellt jährlich einen neuen Antrag auf Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Es ist daher erwünscht, dass sich bewerbende Träger zu einem längerfristigen Engagement bereit erklären. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Die Teilnahmeunterlagen sind bis 09.01.2026 in einem verschlossenen Umschlag und darauf aufgebrachtem Sichtvermerk: „Teilnahmeunterlagen IBV Trägerschaft KuF PfD ab 2026“ per Post an die folgende Adresse:

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg
Jugendamt
Frau Hanka Stegemann
PF 11 02 64
17042 Neubrandenburg

zu senden.

Auskünfte zum Interessenbekundungsverfahren erteilt Frau Hanka Stegemann.

Mail: hanka.stegemann@lk-seenplatte.de
Telefon: 0395 57087 5325

gez.
Anja Zörner
Jugendamtsleiterin