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27.05.2024

Jahresabschluss beschlossen / hier: Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Abfallbehandlungs- und -entsorgungsgesellschaft mbH (ABG)


Jahresabschluss 2023

Die Gesellschafterversammlung der Ostmecklenburgisch-Vorpommerschen Abfallbehandlungs- und - entsorgungsgesellschaft mbH (ABG) hat am 17. April 2024 folgenden Beschluss gefasst:

  • Der Jahresabschluss 2023 der ABG mbH wird festgestellt.
  • Der Jahresüberschuss des Jahres 2023 in Höhe von 19.490,07 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  • Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
  • Der Geschäftsführung wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.
  • Zum Abschlussprüfer wird für das Geschäftsjahr 2024 die RN REVISION NORD GMBH & CO. KG, Weidestraße 126, 22083 Hamburg bestellt.

Der Jahresabschluss der ABG mbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch REVISION NORD GMBH & CO. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und am 14. April 2024 mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:

Bestätigungsvermerk AGB

Gemäß 14 Absatz 5 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V werden der Jahresabschluss und der Lagebericht vom 10. Juni 2024 bis 17. Juni 2024 in den Räumen der Gesellschaft öffentlich zur Einsicht ausgelegt.


Jahresabschluss 2022

Die Gesellschafterversammlung der Ostmecklenburgisch-Vorpommerschen Abfallbehandlungs- und -entsorgungsgesellschaft (ABG mbH) hat auf ihrer Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:

  • Der Jahresabschluss 2022 der ABG mbH wird festgestellt.
  • Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2022 in Höhe von 565.465,77 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  • Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
  • Der Geschäftsführung wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.
  • Zum Abschlussprüfer wird für das Geschäftsjahr 2023 die
    RN REVISION NORD GMBH & CO. KG, Weidestraße 126, 22083 Hamburg, bestellt.

Der Jahresabschluss der ABG mbH für das Geschäftsjahr 2022 wurde durch die Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und am 30. März 2023 mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:

Bestätigungsvermerk AGB

Gemäß 14 Absatz 5 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V werden der Jahresabschluss und der Lagebericht vom 10. Juni 2024 bis 17. Juni 2024 in den Räumen der Gesellschaft öffentlich zur Einsicht ausgelegt.