Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Jahresabschluss 2022
Die Gesellschafterversammlung der Friedländer Bahn GmbH (FLB) hat im Umlaufverfahren nachfolgendes festgestellt:
Der Jahresabschluss der FLB für das Geschäftsjahr 2022 wurde durch die Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und am 20. März 2024 mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„FLB Bestätigungsvermerk JA 2022“
Gemäß 14 Absatz 5 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V werden der Jahresabschluss und der Lagebericht vom 17. Juni 2024 bis 24. Juni 2024 in den Räumen der Gesellschaft öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Jahresabschluss 2021
Die Gesellschafterversammlung der Friedländer Bahn GmbH (FLB) hat im Umlaufverfahren im Zeitraum vom 1. November 2023 bis zum 19. Dezember 2023 (Abstimmungsprotokoll vom 25. Januar 2024) nachfolgendes festgestellt:
Der Jahresabschluss der FLB für das Geschäftsjahr 2021 wurde durch die Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und am 31. Mai 2023 mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„FLB Bestätigungsvermerk JA 2021“
Gemäß 14 Absatz 5 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V werden der Jahresabschluss und der Lagebericht vom 17. Juni 2024 bis 24. Juni 2024 in den Räumen der Gesellschaft öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Jahresabschluss 2020
Die Gesellschafterversammlung der Friedländer Bahn GmbH (FLB) hat im Umlaufverfahren im Zeitraum vom 1. November 2023 bis zum 19. Dezember 2023 (Abstimmungsprotokoll vom 25. Januar 2024) nachfolgendes festgestellt:
Der Jahresabschluss der FLB für das Geschäftsjahr 2020 wurde durch die Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und am 14. April 2022 mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„FLB Bestätigungsvermerk JA 2020“
Gemäß 14 Absatz 5 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V werden der Jahresabschluss und der Lagebericht vom 17. Juni 2024 bis 24. Juni 2024 in den Räumen der Gesellschaft öffentlich zur Einsicht ausgelegt.