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07.04.2025

Mitteilung über Vermessungsarbeiten / hier: Mirow und Burg Stargard

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, vertreten durch das Kataster- und Vermessungsamt, hat mit dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) des Landes Mecklenburg-Vorpommern,

• Herrn Dipl.-Ing. Norbert Boerner, Mühlenstraße 34, 17207 Röbel/Müritz
• Herrn Dr.-Ing. Richard Boerner, Sassenstraße 9, 17235 Neustrelitz

einen Vertrag zur flächendeckenden Erhebung und Aktualisierung des im Liegenschaftskataster darzustellenden, nicht einmessungspflichtigen Gebäudebestandes abgeschlossen.
Hierzu zählen alle Gebäude, die vor dem 12. August 1992 errichtet bzw. durch An- oder Umbau in ihrem Grundriss verändert wurden. Weiterhin ist es erforderlich, Sachdaten, wie die Dachform, die Anzahl der Geschosse unterhalb des Dachstuhls und die maximale Objekthöhe (Firsthöhe) der bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude für die Fortführung von 3D-Gebäudemodellen zu erfassen.

Die Einmessung und die Erfassung der Sachdaten der Gebäude sind für die Eigentümer der betreffenden Gebäude gebührenfrei.

Es wird gebeten, dem ÖbVI und seinen Mitarbeitern, die sich entsprechend ausweisen können, das Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen in Übereinstimmung mit § 25 GeoVermG M-V*) zu ermöglichen.

Die örtlichen Arbeiten werden vom 14. April bis 28. November 2025 in folgenden Gemarkungen durchgeführt:

ÖbVI Norbert Boerner:

Gemeinde: Mirow, Stadt
Gemarkung: Mirow (Flur 4, 5, 6, 7, 8)

ÖbVI Richard Boerner:

Gemeinde: Burg Stargard, Stadt
Gemarkung: Burg Stargard (Flur 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8)

Gemeinde: Möllenbeck
Gemarkungen: Warbende

*) Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204) geändert worden ist.