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05.08.2019

Nachrückerverfahren / hier: Reinhard Gleisberg

Öffentliche Bekanntmachung zur Kreistagswahl am 26. Mai 2019


Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 29. Mai 2019 das endgültige Wahlergebnis zur Wahl des Kreistages festgestellt. Gemäß § 33 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) in der zurzeit gültigen Fassung beschloss der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung zunächst die 77 gewählten Bewerber.

Jedoch hat Herr Frank Kortmann vom Wahlvorschlag der AfD für den Wahlbereich 5 sein errungenes Mandat niedergelegt. Gemäß § 46 LKWG M-V bestimmt die Wahlleitung die nachrückende Person. Als nachrückende Person ist die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags, auf dem die oder der Ausgeschiedene gewählt worden ist, zu bestimmen.

Demnach wurde Herr Reinhard Gleisberg als Ersatzperson bestimmt. Er hat das Mandat mit Schreiben vom 25.07.2019 angenommen und ist somit gewählter Bewerber für den Kreistag Mecklenburgische Seenplatte.

Neubrandenburg, den 05. August 2019

gez. Lothar Schmidt
Kreiswahlleiter