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16.10.2019

Richtlinie zur Förderung des Brandschutzwesens im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erlässt in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Europa – Richtlinie zur Förderung des Brandschutzwesens (Brandschutz-Förderrichtlinie – BrSchFördRL M-V) in der derzeit gültigen Fassung im Einvernehmen mit der Rechtsaufsicht und nach Anhörung des Ministeriums für Inneres und Europa folgende Richtlinie:

Brandschutz-Förderrichtlinie