Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Aufgrund des § 92 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 777) und den §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte auf seiner Sitzung am 03.07.2017 nachfolgende Satzung erlassen: