Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Auf der Grundlage der §§ 92 und 120 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (Kommunalverfassung - KV M-V) sowie der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (KAG M-V), der §§ 19 und 25 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402) (Brandschutz- und HilfeleistungsgesetzM-V - BrSchG) sowie der Verordnung über die Brandverhütungsschau Mecklenburg-Vorpommern (BrdverhschauVO M-V) vom 14. April 2023 (GVOBl. M-V 2023, S. 606) und des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes (KommStEG MV) verkündet als Artikel des Vierten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau vom 28. Oktober 2010 (GVOBl. M-V S. 616) wird nach Beschlussfassung des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 29. April 2024 folgende Satzung erlassen: