Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
Verwaltungsgebührensatzung
Auf Grundlage des § 92 Abs. 1 und 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13.Juli 2011 (GVOBl. MV S. 777) und des Kommunalabgabengesetzes –KAG MV i. d. F. der Bekanntmachung vom 12. 04. 2005 (GVOBl.MV S. 146) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2011 (GVOBl. MV S. 777,833), beschließt der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Verwaltungsgebührensatzung: