Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Auf der Grundlage des § 92 Absatz 2 und Absatz 3 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 bis 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), des Seniorenmitwirkungsgesetzes M-V – SenMitwG M-V) vom 26. Juli 2010 und § 14 der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 06.12.2011 wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag am 03.09.2012 folgende Satzung erlassen: