Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Auf der Grundlage des § 5 in Verbindung mit dem § 92 Absatz 1 und 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und des § 133 Absatz 1 und 3 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 10. September 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVOBl. M-V, S. 555) in Verbindung mit der Verordnung zur staatlichen Anerkennung von Musikschulen und von Kinder- und Jugendkunstschulen Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Dezember 2009 (GVOBl. M-V 2010, S. 15) hat der Kreistag in seiner Sitzung am 08. Dezember 2014 folgende Satzung beschlossen: