Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
Auf der Grundlage der §§ 89 (1), (2) und 92 in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und des § 133 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (GVOBl. M-V 2010, S. 462) i.V.m. der Verordnung zur staatlichen Anerkennung von Musikschulen und von Kinder- und Jugendkunstschulen Mecklenburg-Vorpommern (GVOBl. M-V 2010, S. 15) wird nach Beschlussfassung des Kreistages vom 02. Dezember 2013 und Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung der Kreismusikschule Müritz erlassen: