Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
Auf der Grundlage des § 92 Absatz 3 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 bis 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und § 4 Absatz 3 des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SpkG) vom 26. Juli 1994 (GVOBl. M-V S. 761), wird durch Beschluss des Kreistages vom 17. Februar 2014 die nachfolgende Satzung der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz erlassen: