Förderobjekte
Diese Projekte werden kofinanziert von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und weiteren Projektgebern:
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Aufgrund des § 15 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) vom 3. Mai 2002 (GVOBl. M-V S. 254) in der derzeitig geltenden Fassung wird nach Beschluss der Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Mecklenburgische Seenplatte vom 24. März 2018 und nach Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde (Genehmigung vom 04. April 2018) folgende Satzung erlassen:
Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes
Gleichzeitig tritt die Satzung des Verbandes vom 28. Januar 2012 außer Kraft.