Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Aufgrund des § 15 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVOBI. M-V S. 334, 394) wird nach Beschluss der Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Mecklenburgische Seenplatte vom 26. September 2020 und mit Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde vom 01. Oktober 2020 folgende Satzung erlassen:
Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes
Gleichzeitig tritt die Satzung des Verbandes von 2018 außer Kraft.