Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Aufgrund des § 6 Abs. 2 Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirt-schaftsgesetz – AbfWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.01.1997 (GVOBl. M-V S. 43), zuletzt geändert durch Art. 2 Änderungsgesetz vom 22.06.2012 (GVOBl. M-V S. 186), der §§ 1 und 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz zur Einführung von Tourismusorten und Tourismusregionen vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162) sowie der §§ 92 und 100 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Art. 1 Doppik-Erleichterungsgesetz vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) in Verbindung mit § 27 Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die öffentliche Abfallentsorgung (Abfallwirtschaftssatzung) vom 13.12.2018 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 03.02.2022 hat der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in seiner Sitzung am 05.12.2022 folgende Neufassung der
beschlossen.