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Auf der Grundlage des § 92 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. M-V S. 934, 939) i. V. m. § 10a Abs. 4 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vom 09. April .2020, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. M-V 924), hat der Kreistag auf seiner Sitzung vom 29. April 2024 folgende Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Umsetzung des § 10a FAG beschlossen:
Satzung des LK MSE zur Umsetzung des §10a Finanzausgleichsgesetz MV im LK MSE