Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Gemäß § 152 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) und des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SpkG M-V) vom 26. Juli 1994 (GVOBl. M-V S. 761), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 576), wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Sparkasse Neubrandenburg–Demmin und Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbehörde die Verbandssatzung wie folgt neu gefasst:
Satzung des Sparkassenzweckverbandes
siehe auch: Ersten Satzung zur Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin vom 20.12.2024